Erstinformation

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten

Axel Jünemann
Einzelunternehmer
Teutonengasse 2
07743 Jena

Telefon: +49 (0) 3641 35 53 90
E-Mail: axel@juenemann-immobilien.de

2. zugelassene Tätigkeit

Vermittelt und beraten wird zu Versicherungen, Finanzierungen/Kredite und Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassungen (§ 34 GewO) zulässig ist. Bestehende Einschränkungen im Produktangebot werden auf Anfrage offengelegt.

3. Zuständige Behörde für die Erlaubnis

4. Vergütung

Für die gebotene Dienstleistung kann die Vergütung durch den Kunden/Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder durch eine Kombination daraus erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden/Anlegers und den Finanzprodukten, welche evtl. vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Kunden/Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit Versicherungsvermittlungen, der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden. Im Vorfeld einer Vermittlung werden alle rechtlich relevanten Kosten transparent offengelegt. Weiterführende Informationen sind im zu schließenden Beratungsvertrag geregelt.

5. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen
über 10 % an Versicherungs­unternehmen oder von Versicherungs­unternehmen am Kapital des Versicherungs­vermittlers über 10 %

Die Gesellschaft hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungs­unternehmen. Ein Versicherungs­unternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals der Gesellschaft.

6. Folgende Schlichtungs­stellen können zur außer­gerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden

Finanzanlagen werden von folgenden Emittenten angeboten:
Fondsplattformen / Depotstellen

Fondsplattformen / Depotstellen

Investmentgesellschaften

Investmentgesellschaften

„Hinweis: Die vorstehende Auflistung der Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen wir Vermittlungs- und Beratungsleistungen anbieten, dient Ihrer Information entsprechend § 12 Abs. 1 Nr. 4 FinVermV. Der Inhalt der Auflistung wird von uns ständig sorgfältig geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Trotz dieser sorgfältigen inhaltlichen Kontrolle, unterliegt die Auflistung stetigen Veränderungen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Auflistung. Die jeweils aktuellen Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen wir Vermittlungs- und Beratungsleistungen anbieten, können Sie bei uns, Ihrem Berater/Vermittler, abfragen.“

Information über Interessenkonflikte

Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für ihre Kunden Dienstleistungen in Bezug auf Finanzanlagen erbringen, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

1. Mögliche Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Haus, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.
Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

a) in der Anlageberatung und in der Anlagevermittlung aus unserem eigenen (Umsatz-)Interesse am Absatz von Finanzanlagen;

b) bei dem Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-, Vertriebsfolgeprovisionen oder andere geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen der Anlageberatung und Anlagevermittlung;

c) durch die erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern;

d) bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter;

e) aus Beziehungen zu Emittenten von Finanzanlagen/Produktgebern, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen sowie bei Kooperationen;

f) durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;

g) aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der mit diesen verbundenen Personen oder

h) bei der Mitwirkung von unseren Mitarbeitern in Aufsichts- oder Beiräten von Unternehmen, deren Finanzprodukte (z.B. Investmentfonds) Gegenstand unserer Beratung sind.

2. Zuwendungen

Unser Haus bietet die Dienstleistungen der Anlageberatung und der Anlagevermittlung auf Provisionsbasis an, d.h. wir erhalten für unsere Dienstleistungen vom Anbieter der jeweiligen Finanzanlage, von der Verwahrstelle oder von dem Maklerpool, dem wir angeschlossen sind, eine vertraglich vereinbarte Provision. Bei dieser Provision kann es sich um eine Platzierungs- und / oder um eine Vertriebsfolgeprovision handeln. Darüber hinaus erhalten wir zum Teil auch sonstige Provisionen und/oder geldwerte Leistungen. Damit Sie einen Überblick darüber erhalten, in welcher Art und in welchem Umfang uns Zuwendungen in Geld und/oder in Form von geldwerten Leistungen gewährt werden, haben wir Ihnen Einzelheiten dazu nochmals in einem separaten Informationsblatt („Informationen über Zuwendungen“) im Rahmen des Beratungs- / Vermittlungsprotokolls zusammengefasst. Hierauf dürfen wir an dieser Stelle ergänzend verweisen.

3. Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte

Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen beeinträchtigen,
verpflichten wir uns, jederzeit durch sorgfältiges, redliches, rechtmäßiges und professionelles Handeln die Beachtung der Kundeninteressen in den Vordergrund zu stellen. Dies bedeutet, dass wir Sie als Kunden stets unabhängig von eigenen Vertriebsinteressen für bestimmte Finanzanlageprodukte beraten werden. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem die folgenden Maßnahmen:

a) Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;

b) Schulungen der Mitarbeiter;

c) Offenlegung von Interessenkonflikten, die sich nicht vermeiden lassen. Diese werden den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss mitgeteilt, um sicherzustellen, dass die jeweilige Entscheidung des Kunden stets auf informierter Basis getroffen wird.